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Reisebedingungen GOLDING TRAVEL s.r.o.

Obchodní podmínky

1. Entstehung der Vertragsbeziehung

Die Vertragsbeziehung zwischen Golding Travel und dem Kunden entsteht anhand einer vom Kunden (bzw. seinem rechtskräftigen Vertreter) unterschriebenen schriftlichen Bestellung (Reisevertrag) bestätigt durch die Golding Travel (beziehungsweise ihrem bevollmächtigten Verkäufer) und der Leistung einer Vorauszahlung auf das Konto der Golding Travel. Durch die Übergabe einer ausgefüllten und unterschriebenen Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der Golding Travel anerkennt und mit diesen einverstanden ist. Durch die Bestätigung der Anmeldung verpflichtet sich das Reisebüro dem Kunden Dienstleistungen im vereinbarten Umfang und der Qualität sicherzustellen. Die Kataloge der Unterkunftseinrichtungen werden mit großem Vorsprung herausgegeben. Die Golding Travel behält sich daher ein Recht auf Änderung der im Katalog angeführten Angaben vor dem Vertragsabschluss vor. In einem solchen Fall, wo sich die Angaben auf der Bestellung (Reisevertrag) und im Katalog unterscheiden, sind die Angaben angeführt in der Bestellung (Reisevertrag) verbindlich.

2. Zahlungsbedingungen

Die Golding Travel hat ein Recht auf die Preiszahlung der bestellten Reiseleistungen vor ihrer Gewährung. Golding Travel Golding fordert eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises, und zwar spätestens binnen 7-Tagen nach Unterschrift der Bestellung (Reisevertrag). Die Nachzahlung des Gesamtpreises ist spätestens binnen 30 Tagen vor Reiseantritt fällig. Bei der Entstehung einer Vertragsbeziehung in einer Zeit kürzer als 30 Tage vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet 100% des Preises bei der Unterschrift der Bestellung (Reisevertrag) zu entrichten. Die Zahlung kann in Bar in Golding Travel Golding (bzw. bei einem bevollmächtigten Verkäufer), per Überweisung/Einzahlung auf das Konto der Golding Travel Golding (die Zahlung muss mit dem variablen Symbol ausgegeben von der Reiseagentur gekennzeichnet sein. Beim Anführen eines falschen variablen Symbols stellt sich der Kunden einer Gefahr der Reisestornierung aus Gründen der Unmöglichkeit einer Zahlungszuordnung aus), mit den Kreditkarten VISA, EURORARD erfolgen.

3. Preis

Unter Reisepreis versteht man den in der Bestellung (Reisevertrag) angeführten Preis. Eventuelle Rabatte, die von der Golding Travel nach dem Unterschriftdatum der Bestellung (Reisevertrag) angekündigt werden, gründen kein Recht des Kunden auf eine Preisermäßigung. Die Reiseagentur ist berechtigt bis zum 21.Tag vor Reiseantritt durch eine einseitige Handlung den Reisepreis anzuheben, falls es zur Erhöhung des Wechselkurses der tschechischen Krone verwendet für Festlegung des Reisepreises mehr um als 10% kommt. Der Kunde hat das Recht vom früher angeschlossenen Vertrag ohne die Deckung von Stornogebühren abzutreten. Dem Kunden stehen keine weiteren Kompensationen zu. Falls er nicht zurücktritt, oder dies nicht binnen einer auf der Bekantgabe angeführter Frist tut, ist er verpflichtet die Differenz bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Preises zu vergüten.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

4.1. Grundrechte des Kunden

  1. das Recht auf eine ordnungsmäßige Leistung der bestätigten Dienstleistungen
  2. das Recht auf zusätzliche Informationen, falls diese nicht im Katalog anführt worden sind, insb. Kontakt auf eine Person, an die sich der Kunde im Fall von Schwierigkeiten wenden kann (örtlicher Vertreter der Golding Travel, Vertretungsbehörde – Adresse und Telephon)
  3. das Recht über eventuelle Änderungen der Dienstleistungen und Preise unterrichtet zu werden
  4. das Recht zum jeglichen Zeitpunkt vor Reiseantritt seine Teilnahme durch ein Abtreten vom Vertrag unter den Bedingungen laut der weiter angeführten Stornogebühren aufzuheben
  5. das Recht die Golding Travel schriftlich zu informieren, dass an seiner Stelle die Reise eine andere Person antritt im Fall, dass die Bekanntgabe gleichzeitig die Erklärung des neuen Kunden beinhaltet, dass er mit der Bestellung (Reisevertrag) einverstanden ist und er alle Bedingungen zur Reiseteilnahme erfüllt. Diese Bekanntgabe muss der Golding Travel spätestens 10 Tage vor Reiseantritt zugestellt werden. Der ursprüngliche und der neue Kunde sind gemeinsam und nicht getrennt für die Zahlung des Reisepreises und der eventuellen Kosten verantwortlich, welche Golding Travel um Zusammenhang mit der Änderung des Kunden entstehen
  6. das Recht auf Reklamation von Mängeln im Einklang mit der weiter angeführten Reklamationsordnung
  7. das Recht auf Schutz von Daten angeführt in der Bestellung (Reisevertrag) und in weiteren Dokumenten, vor unbefugten Personen

4.2. Grundpflichten des Kunden

  1. der Golding Travel seine Mitwirkung zu gewähren, welche zur ordnungsmäßigen Sicherstellung und Gewährung von Dienstleistungen benötigt wird
  2. die Teilnahme von fremden Staatsangehörigen zu melden
  3. den Reisepreis im Einklang mit Artikel 3 der vorliegenden Bedingungen zu bezahlen und dies mit einem Zahlungsbeleg nachzuweisen. Bezahlt der Kunde den gesamten Reisepreis nicht binnen dem festgelegten Termin, hat die Golding Travel ein Recht seine Reise zu stornieren und eine entsprechende Stornogebühr in Rechnung zu stellen
  4. ohne unnötigen Verzug der Golding Travel ihren Standpunkt zu eventuellen Änderungen der Bedingungen und des Inhalts der vereinbarten Dienstleistungen mitzuteilen
  5. von der Golding Travel Unterlagen benötigt für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen entgegenzunehmen
  6. auf Reisen ins Ausland über alle Dokumente benötigt für den Eintritt in die einschlägigen Länder (Reisedokument, Krankenversicherungsnachweis usw.) zu verfügen. Fremde Staatsangehörige sind verpflichtet sich über einen Visumszwang bei den Ländervertretungen, wohin sie reisen, bzw. welche sie durchreisen zu erkundigen und sich das benötigte Visum einzuholen.
  7. die im besuchten Land gültigen Vorschriften einzuhalten, bzw. vor Ort und dem Objekt. Bei einer Verletzung der Unterkunftsordnung der gegebenen Einrichtung kann er ausgeschlossen werden, wobei er den Anspruch auf weitere Dienstleistungen sowie auch den Anspruch auf Vergütung der nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verliert
  8. den eventuellen Schaden zu vergüten, welchen er in der Unterkunftseinrichtung verursacht hat, vor Ort der Inanspruchnahme der Dienstleistungen sichergestellt laut dem Reisevertrag

5. Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen und ihre Rechtsfolgen, Reisestorno

5.1. Vor Beginn der Reise und der Inanspruchnahme der Dienstleistungen

  1. Sollten Umstände eintreten, welche die Golding Travel daran hindern Dienstleistungen laut der vereinbarten Bedingungen zu gewähren, ist diese verpflichtet eine entsprechende Änderung durchzuführen oder die Reise zu stornieren. Solche Änderungen ist die Golding Travel verpflichtet dem Kunden ohne unnötigen Verzug mitzuteilen.
  2. Der Kunde hat ein Recht auf die Abtretung vom Vertrag und die Rückzahlung des gezahlten Preises oder der Anzahlung, eventuell auf die Überweisung der bezahlten Summe zur Vergütung des Ersatzleistungspreises ohne jegliche Stornogebühren: - beim Reisestorno durch die Reiseagentur – bei einer Änderung des Reisetermins um mehr als 3 Tage, bei einer schwerwiegenden Änderung des Unterkunftsobjekts, des Reiseortes oder des Preises. Als eine schwerwiegende Änderung des Unterkunftsobjekts wird nicht betrachtet, wenn das Ersatzobjekt in der gleichen oder höheren Kategorie liegt.
  3. Falls der Kunde binnen einer Frist von 5 Tagen nach Zustellung der Bekanntgabe über die Änderungen nicht vom Vertrag zurücktritt, wird es betrachtet, als sei er mit den Änderungen einverstanden.

5.2. Im Reiseverlauf

  1. die Golding Travel ist verpflichtet dem Kunden den bezahlten Preis der nicht gewährten Dienstleistungen zurückzuzahlen, für welche keine Ersatzleistung gewährt worden ist
  2. die Golding Travel ist verpflichtet dem Kunden einen Rabatt vom Preis der Dienstleistungen zu gewähren, welche nicht in vollem Umfang und der Qualität gewährt worden sind
Im Fall, wenn die Golding Travel als Ersatzleistung Dienstleistungen gleicher oder höherer Qualität sicherstellt, sind weitere Ansprüche des Kunden gegenüber der Golding Travel ausgeschlossen.

6. Vertragsabtritt von Seiten des Kunden, Stornogebühren

Der Kunde ist berechtigt zur jeglicher Zeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag abzutreten. Diese Abtretung muss schriftlich erfolgen. Die Vertragsbeziehung ist aufgehoben und die Teilnahme storniert zum Tag, an dem die schriftliche Abtretung (Stornieren) der Golding Travel zugestellt wird. Falls der Kunde vom Vertrag abtritt, ist er verpflichtet der Golding Travel die folgenden Stornogebühren zu bezahlen:
  • beim Stornieren im Zeitraum binnen 31 Tagen vor Reisebeginn: 200 CZK pro Reise
  • beim Stornieren im Zeitraum ab 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 30% des Gesamtpreises
  • beim Stornieren im Zeitraum ab 20 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
  • beim Stornieren im Zeitraum ab 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75% des Gesamtpreises
  • beim Stornieren im Zeitraum 6 und weniger Tage vor Reisebeginn: 100% des Gesamtpreises
Beim Stornieren einer Person im Zweibettzimmer muss die verbleibende Person den Einbettzimmerzuschlag zuzahlen, analog geht man bei der Belegung eines Appartements mit einer niedrigeren Personenanzahl vor. Bei der Bestimmung der Tagesanzahl zur Berechnung von Stornogebühren wird auch der Tag einberechnet, an dem die Reisestornierung durchgeführt worden ist. In die Tagesanzahl wird nicht der Reisebeginntag einberechnet. Falls der Kunde die Reise nicht antritt ohne vorhegende Stornierung, steht der Golding Travel ein Anspruch auf Zahlung des vollen Reisepreises zu.

Im Fall, dass der Kunde im Reiseverlauf eigenwillig ein Teil seines Aufenthaltes storniert, oder eine der bezahlten Dienstleistungen nicht in Anspruch nimmt, steht ihm kein Anspruch auf Ersatz der nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu.

Bei einer Änderung des Kundennamens berechnet die Golding Travel eine Gebühr in Höhe von 200 CZK.

Fordert der Kunde eine Umbuchung für einen anderen Termin, oder Hotel und die Golding Travel kann dies nicht vornehmen, ist der Kunde verpflichtet eine Gebühr zu bezahlen

  • bei einer Änderung des Termins oder Hotels binnen 21 Tagen vor Reisebeginn in einer Höhe von 200 CZK
  • bei einer Änderung des Hotels oder Termins ab 21 Tagen vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn laut der entsprechenden Stornogebühren

7. Reklamation, Schadenshaftung

Im Fall, dass der Umfang, oder die Qualität der gewährten Dienstleistungen niedriger als vorher vereinbar ist, entsteht dem Kunden ein Recht auf Reklamation. Seine Ansprüche aus einer Reklamation muss der Kunde bei der Golding Travel ohne unnötigen Verzug schriftlich geltend machen, spätestens binnen einem Monat seid dem Reiseende. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Kunde seine Ansprüche nur dann geltend machen, wenn es zur Nichteinhaltung dieser Frist ohne sein Verschulden gekommen ist, jedoch spätestens binnen 3 Monaten ab dem Tag, wann die Reise laut dem Reisevertrag beendet werden sollte, ansonsten geht das Recht ein. Die Reklamation kann bei demjenigen Reisebüro,- oder Agentur geltend gemacht werden, welche den Abschluss des Reisevertrags vermittelt hat.

Beim Auftreten von Mängeln bei der Leistungserfüllung ist der Kunde verpflichtet gemeinsam in dieser Richtung mitzuwirken, damit eventuelle Schäden verhindert werden, oder diese möglichst klein gehalten werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet all seine Vorbehalte unverzüglich vor Ort dem Delegierten der Golding Travel mitzuteilen, eventuell dem Leiter der dienstungsleistenden Betriebsstätte, oder einem anderen verantwortlichen Mitarbeiter so, damit rechtzeitig vor Ort eine Besserung durchgeführt werden kann. Sollte der Kunde es aus eigener Schuld versäumen auf den Mangel aufmerksam zu machen, steht ihm ein Anspruch auf Rabatt zu. Sollte es nicht gelingen den Mangel zu beseitigen, schreiben der Delegat der Golding Travel, eventuell ein anderer verantwortlicher Mitarbeiter mit dem Kunden ein Reklamationsprotokoll nieder. Verspätete und nicht belegte Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Die Golding Travel haftet nicht für das Niveau fremder Dienstleistungen bei Veranstaltungen, welche der Kunde vor Ort im Hotel, oder bei einer.

8. Reiseversicherung des Kunden

Der Preis umfasst keine Versicherung. Für Auslandsaufenthalte empfehlen wir den Abschluss einer Arztkostenversicherung im Ausland. Allen Kunden empfehlen wir den Abschluss einer Reisestornoversicherung.

9. Endbestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf inländische und ausländische Reisen vermittelt durch die Golding Travel Golding.
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