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Reisebedingungen GOLDING TRAVEL s.r.o.
Kaution: Bei der Ankunft in den Appartementhäusern wird eine Kaution in Höhe von 2000 CZK hinterlegt. Die Kaution dient zur Bezahlung von verlorengegangenen, kaputten oder beschädigten Sachen aus dem Inventar. Die Kaution kann ebenfalls wegen einer groben Verletzung der Hausordnung gekürzt werden (z.B. Nachtruhestörung, die Nichträumung des Appartements binnen der festgelegten Zeit usw.).
Vermietung: Ein Anspruch auf die Wohnung am Anreisetag besteht erst in den Nachmittagsstunden (14:00-19:00). Bei einer späteren Anreise muss die Rezeption verständigt und eine Zeit der Wohnungsübergabe vereinbart werden. Am Abreisetag werden die Wohnungen bis 10:00 übergeben. Kurtaxe: Wird am Anreisetag an der Rezeption bezahlt (genaue Angaben sind in den Reiseanweisungen). 1. Entstehung der VertragsbeziehungDie Vertragsbeziehung zwischen Golding Travel und dem Kunden entsteht anhand einer vom Kunden (bzw. seinem rechtskräftigen Vertreter) unterschriebenen schriftlichen Bestellung (Reisevertrag) bestätigt durch die Golding Travel und der Leistung einer Vorauszahlung auf das Konto der Golding Travel. Durch die Übergabe einer ausgefüllten und unterschriebenen Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der RA anerkennt und mit diesen einverstanden ist. Durch die Bestätigung der Anmeldung verpflichtet sich Golding Travel dem Kunden Dienstleistungen im vereinbarten Umfang und der Qualität sicherzustellen.2. ZahlungsbedingungenDie RA hat ein Recht auf die Leistung einer Anzahlung für die Wohnungsvermietung vor der Gewährung. Die Golding Travel fordert eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises und zwar spätestens binnen 7-Tagen nach Unterschrift der Bestellung. Die Nachzahlung des Gesamtpreises ist spätestens binnen 30 Tagen vor der Wohnungsvermietung fällig. Bei der Entstehung einer Vertragsbeziehung in einer Zeit kürzer als 30 Tage vor der Wohnungsvermietung ist der Kunde verpflichtet 100% des Preises bei der Unterschrift der Bestellung zu entrichten. Die Zahlung kann in Bar bei Golding Travel, oder per Überweisung/Einzahlung auf das Konto der Golding Travel geleistet werden (die Zahlung muss mit dem variablen Symbol ausgegeben von der Golding Travel gekennzeichnet sein - beim Anführen eines falschen variablen Symbols stellt sich der Kunden einer Gefahr der Reisestornierung aus Gründen der Unmöglichkeit einer Zahlungszuordnung aus), mit den Kreditkarten VISA, EURORARD erfolgen.3. PreisUnter dem Preis für die Wohnungsvermietung versteht man den in der Bestellung angeführten Preis. Eventuelle Rabatte, die von Golding Travel nach der Unterschrift der Bestellung durch den Kunden angekündigt werden, gründen kein Recht des Kunden auf eine Preisermäßigung.4. Rechte und Pflichten des Kunden4.1. Grundrechte des Kunden
4.2. Grundpflichten des Kunden
5. Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen und ihre Rechtsfolgen, Storno der Vermietung5.1. Vor Beginn der Wohnungsvermietung
5.2. Im Verlauf der Wohnungsvermietung
6. Vertragsabtritt von Seiten des Kunden, StornogebührenDer Kunde ist berechtigt zur jeglicher Zeit vor Beginn der Vermietung abzutreten. Diese Abtretung muss schriftlich erfolgen. Die Vertragsbeziehung ist aufgehoben und die Teilnahme storniert zum Tag, an dem die schriftliche Abtretung (Stornieren) der Golding Travel zugestellt wird. Falls der Kunde vom Vertrag abtritt, ist er verpflichtet der Golding Travel die folgenden Stornogebühren zu bezahlen:
Im Fall, dass der Kunde im Verlauf des Mietzeitraumes eigenwillig ein Teil seiner Vermietung storniert, steht ihm kein Anspruch auf einen Finanzersatz zu. Fordert der Kunde die Änderung der Vermietung für einen anderen Termin, oder einen anderen Wohnungstyp, und die Golding Travel kann dies nicht vornehmen, ist der Kunde verpflichtet eine Gebühr zu bezahlen: bei einer Änderung des Termins oder der Wohnung binnen einem Termin bis 21 Tage vor Reisebeginn pro Vermietung in der Höhe von 200 CZK. 7. Reklamation, SchadenshaftungIm Fall, dass die Qualität der Wohnung niedriger als vorher vereinbar ist, entsteht dem Kunden ein Recht auf Reklamation. Seine Ansprüche aus einer Reklamation muss der Kunde bei der Golding Travel ohne unnötigen Verzug schriftlich geltend machen, spätestens binnen einem Monat nach Mietbeendigung. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Kunde seine Ansprüche nur dann geltend machen, wenn es zur Nichteinhaltung dieser Frist ohne sein Verschulden gekommen ist, jedoch spätestens binnen 3 Monaten ab dem Tag, wann die Reise laut dem Reisevertrag beendet werden sollte, ansonsten geht das Recht ein. Beim Auftreten von Mängeln bei der Leistungserfüllung ist der Kunde verpflichtet gemeinsam in dieser Richtung mitzuwirken, damit eventuelle Schäden verhindert werden, oder diese möglichst klein gehalten werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet all seine Vorbehalte unverzüglich vor Ort der Entstehung, an der Rezeption der Golding Travel mitzuteilen, damit rechtzeitig vor Ort eine Besserung durchgeführt werden kann. Sollte der Kunde es aus eigener Schuld versäumen auf den Mangel aufmerksam zu machen, steht ihm ein Anspruch auf Rabatt zu. Sollte es nicht gelingen den Mangel zu beseitigen, schreiben der Rezeptionsmitarbeiter, eventuell ein anderer verantwortlicher Mitarbeiter mit dem Kunden ein Reklamationsprotokoll nieder. Verspätete und nicht belegte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.8. EndbestimmungenDie vorliegenden Allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf inländische und ausländische Reisen vermittelt durch die Golding Travel. |
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Neue barrierefreie Häuser und Appartements in Süd-Böhmen-Trebonsko bieten Rollstuhl mit 10% Rabatt >>> Die 15% Ermässigung auf Skipass in Harrachov und Rokytnice nad Jizerou Die Ermässigung für die GOLDING TRAVEL Kunden – 15% auf zumindest 2-Tage Skipass. >>> World Cup im Skispringen In Harrachov 11.-13.12.2009 >>> |
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